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AbgabenverfahrenNorm
BAO §303 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2842/52 E 3. Juni 1953 RS 1Stammrechtssatz
Es würde dem Sinne des Gesetzes widersprechen, dem Steuerpflichtigen in den in den Absätzen 4 und 5 des § 24 AbgRG behandelten Fällen einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen, daß die Behörde von der ihr gegebenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme Gebrauch macht, um so auf einem Umweg zu dem vom Gesetz abgelehnten Ergebnis zu gelangen.Es würde dem Sinne des Gesetzes widersprechen, dem Steuerpflichtigen in den in den Absätzen 4 und 5 des Paragraph 24, AbgRG behandelten Fällen einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen, daß die Behörde von der ihr gegebenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme Gebrauch macht, um so auf einem Umweg zu dem vom Gesetz abgelehnten Ergebnis zu gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001589.X02Im RIS seit
31.05.1954Zuletzt aktualisiert am
12.09.2024