RS Vwgh 1954/6/11 0466/52

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Veröffentlicht am 11.06.1954
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1195/51 E 30. März 1954 RS 3

Stammrechtssatz

Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht (Hinweis auf E 30.12.1933, A 160/32).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952000466.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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