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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §77 Abs1;Beachte
y12831;Rechtssatz
Die Bestellung eines öffentlichen Verwalters beschränkt die Handlungsfähigkeit, nicht die Rechtsfähigkeit des Verfügungsberechtigten. Für die zeitlichen Grenzen der Beschränkung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Handlung vorgenommen wird, nicht der Zeitraum, für den sie wirken soll. *
E 25.6.1954, 2228/51 #1 VwSlg 971 F/1954;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951002228.X02Im RIS seit
25.06.1954