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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §188 Abs1;Beachte
y4131;Rechtssatz
Persönliche Aufwendungen eines Gesellschafters stehen unter gewissen Voraussetzungen als sogenannte persönliche Werbungskosten den Betriebsausgaben gleich. Sie mindern den Gewinn des betreffenden Gesellschafters und müssen deshalb auch bei der einheitlichen Gewinnfeststellung berücksichtigt werden. *
E 25.6.1954, 1473/53 #1 VwSlg 972 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001473.X01Im RIS seit
25.06.1954