RS Vwgh 1954/6/29 1285/54

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Veröffentlicht am 29.06.1954
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

Beamten-ÜG §7;
GÜG §4;
GÜG §5;

Rechtssatz

Eine gemäß §§ 4 und 5 des Gehaltsüberleitungsgesetzes als Lehrer in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufgenommene Person kann nicht mehr gemäß § 7 B-ÜG, zum Lehrer ernannt werden.Eine gemäß Paragraphen 4 und 5 des Gehaltsüberleitungsgesetzes als Lehrer in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufgenommene Person kann nicht mehr gemäß Paragraph 7, B-ÜG, zum Lehrer ernannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1954001285.X02

Im RIS seit

10.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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