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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Angesichts der Unsicherheiten, mit denen jede Prognostizierung künftiger Ereignisse zwangsläufig behaftet ist, muss die von einem Abgabepflichtigen erstellte Ertragsprognose einer Tätigkeit, die der steuerlichen Liebhaberei verdächtig ist, mit allen ihren Sachverhaltsannahmen ausreichend gesichert sein, um Unstimmigkeiten einer Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, mit welcher diese der Ertragsprognose die Realitätsnähe abspricht, als eine vom Verwaltungsgerichtshof aufgreifbare Rechtswidrigkeit der Sachverhaltsermittlung zu erweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130171.X09Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012