RS Vwgh 1954/9/17 0047/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1954
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PreistreibereiG 1959 §1;
VStG;

Rechtssatz

Der Tatbestand des Forderns eines überhöhten Preises im Sinne des § 1 Preistreibereigesetzes ist ein Zustandsdelikt (Einzeldelikt) das mit der Forderung vollendet ist, weil zum Tatbestand des Forderns der Eintritt des Erfolges nicht gehört (Hinweis E 10.10.1951, 0451/51, VwSlg 2268 A/1951).Der Tatbestand des Forderns eines überhöhten Preises im Sinne des Paragraph eins, Preistreibereigesetzes ist ein Zustandsdelikt (Einzeldelikt) das mit der Forderung vollendet ist, weil zum Tatbestand des Forderns der Eintritt des Erfolges nicht gehört (Hinweis E 10.10.1951, 0451/51, VwSlg 2268 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953000047.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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