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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs4;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Einkommens iSd § 13 Abs 4 KOVG dürfen die im Steuerrecht und in der Sozialversicherung für landwirtschaftliche Erträgnisse angewendeten Richtsätze nicht herangezogen werden.Bei der Ermittlung des Einkommens iSd Paragraph 13, Absatz 4, KOVG dürfen die im Steuerrecht und in der Sozialversicherung für landwirtschaftliche Erträgnisse angewendeten Richtsätze nicht herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952000094.X01Im RIS seit
24.10.2001