RS Vwgh 1954/10/8 2862/52

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Veröffentlicht am 08.10.1954
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ABGB §833;
PrRG 1950 AnlA AbschnII Z1 lita;

Rechtssatz

Im Verfahren, betreffend Mietzinsfestsetzung, hat der Miteigentümer eines Hauses, der nicht mehr als zur Hälfte Eigentümer ist, für sich allein nicht die Berechtigung zur Einbringung einer Berufung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952002862.X01

Im RIS seit

02.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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