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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs1;Beachte
y10818;Rechtssatz
Bei der Einheitsbewertung eines Unternehmens hat der Firmenwert außer Anschlag zu bleiben, wenn er nicht gegen Entgelt erworben oder durch besondere Aufwendungen geschaffen worden ist oder sich bei Unternehmen bestimmter Art eine feste allgemeine Verkehrsauffassung über den Firmenwert gebildet hat. *
E 10.3.1954, 2548/53 #1 VwSlg 904 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002548.X01.1Im RIS seit
10.10.1954