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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd § 45 KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd Paragraph 45, KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001617.X06Im RIS seit
26.11.2001