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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob bei einem Elternteil Bedürftigkeit vorliegt, kann es keinen Unterschied machen, ob die Einkünfte auf einem Rechtsanspruch beruhen oder nicht, sobald der Elternteil mit hinreichender Sicherheit mit dem dauernden Bezug einer solchen Zuwendung rechnen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001617.X04Im RIS seit
26.11.2001