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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs3;Beachte
y15614;Rechtssatz
Die Steuerpflichtigen können einen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid, der die festgestellten Einkünfte ihrer Art nach unrichtig einreiht, auch dann anfechten, wenn der Fehler in der Einreihung auf die Höhe des festgestellten Gewinnes ohne Einfluß bleibt.
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E 15.10.1954, 93/54 #2 VwSlg 1022 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1954000093.X02Im RIS seit
15.10.1954