RS Vwgh 1954/10/15 0093/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1954
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §186 Abs3;
  1. BAO § 186 heute
  2. BAO § 186 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  3. BAO § 186 gültig von 19.04.1980 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y15614;

Rechtssatz

Die Steuerpflichtigen können einen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid, der die festgestellten Einkünfte ihrer Art nach unrichtig einreiht, auch dann anfechten, wenn der Fehler in der Einreihung auf die Höhe des festgestellten Gewinnes ohne Einfluß bleibt.

*

E 15.10.1954, 93/54 #2 VwSlg 1022 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1954000093.X02

Im RIS seit

15.10.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten