RS Vwgh 1954/11/5 2407/51

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Veröffentlicht am 05.11.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15439;

Rechtssatz

Die Annahme, daß der Steuerpflichtige den beträchtlichen Aufwand eines Jahres aus steuerpflichtigen Einkünften eben dieses Jahres bestritten hat, ist schlüssig (wenn auch durch Gegenbeweis widerlegbar).

*

E 5.11.1954, 2407/51 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1951002407.X02

Im RIS seit

05.11.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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