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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15439;Rechtssatz
Die Annahme, daß der Steuerpflichtige den beträchtlichen Aufwand eines Jahres aus steuerpflichtigen Einkünften eben dieses Jahres bestritten hat, ist schlüssig (wenn auch durch Gegenbeweis widerlegbar).
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E 5.11.1954, 2407/51 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1951002407.X02Im RIS seit
05.11.1954