RS Vwgh 2006/6/1 2005/07/0042

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Veröffentlicht am 01.06.2006
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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §4 Abs2;
AgrGG Stmk 1985 §4 Abs3;
FlVfGG §17 Abs2;

Rechtssatz

§ 4 Abs. 2 Stmk AgrGG 1985 sieht in jedem Fall einer Veräußerung oder Absonderung eines Anteilsrechtes die Notwendigkeit der Erteilung einer Bewilligung der Agrarbehörde vor, die sich zum einen daran zu orientieren hat, ob und inwieweit "die aus der Mitgliedschaft fließenden Nutzungen den ordentlichen Bedarf der Stammsitzliegenschaft übersteigen" und die zum anderen die Versagungsgründe des Abs. 3 des § 4 (Eintritt einer dem wirtschaftlichen Zweck der Agrargemeinschaft abträglichen Zersplitterung oder Anhäufung der Anteilsrechte einerseits, Anteilsrechtserwerb erfolgt nicht aus wirtschaftlichen sondern aus anderen Zwecken andererseits) zu beachten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070042.X05

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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