RS Vwgh 1954/11/16 1512/52

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Veröffentlicht am 16.11.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12593;

Rechtssatz

Für Zwecke der Besteuerung ist nicht die Rechtsform eines Vertrages sondern sein wirtschaftlicher Inhalt und zwar bei Verträgen gemischten Inhaltes sein Hauptinhalt maßgebend. *

E 16.11.1954, 1512/52 #2 VwSlg 1042 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001512.X02

Im RIS seit

16.11.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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