RS Vwgh 1954/11/16 1512/52

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Veröffentlicht am 16.11.1954
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1939 §4 Abs4;
EStG 1939 §7 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs4;
EStG 1953 §7 Abs1;

Beachte

y4138;

Rechtssatz

Die sogenannte Verpachtung eines Unternehmens unter der Vereinbarung, daß der Pächter nach dem Tode des Unternehmers, frühestens nach einer bestimmt bezeichneten Zeit, das Eigentum am Unternehmen ohne weitere Gegenleistung erhalten soll, ist wirtschaftlich und daher auch steuerrechtlich als Kauf anzusehen. Die Teilzahlungen mindern den Gewinn nicht, doch kann der Erwerber die Absetzung für Abnutzung der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Unternehmens in Rechnung stellen.

*

E 16.11.1954, 1512/52 #1 VwSlg 1042 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001512.X01

Im RIS seit

16.11.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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