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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindBeachte
y4138;Rechtssatz
Die sogenannte Verpachtung eines Unternehmens unter der Vereinbarung, daß der Pächter nach dem Tode des Unternehmers, frühestens nach einer bestimmt bezeichneten Zeit, das Eigentum am Unternehmen ohne weitere Gegenleistung erhalten soll, ist wirtschaftlich und daher auch steuerrechtlich als Kauf anzusehen. Die Teilzahlungen mindern den Gewinn nicht, doch kann der Erwerber die Absetzung für Abnutzung der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Unternehmens in Rechnung stellen.
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E 16.11.1954, 1512/52 #1 VwSlg 1042 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001512.X01Im RIS seit
16.11.1954