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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Rechtssatz
Die von einer Kapitalgesellschaft zu entrichtende Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe können bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Gesellschaft zum 1.1.1948 nicht zum Abzug gebracht werden, wohl aber sind sie bei der Feststellung des Wertes der Geschäftsanteile der Mitglieder zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001770.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011