RS Vwgh 1954/11/30 1770/52

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Veröffentlicht am 30.11.1954
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;
BewG 1955 §57;
VermögensabgabeG 1948 §1;
VermögensabgabeG 1948 §18;

Rechtssatz

Die von einer Kapitalgesellschaft zu entrichtende Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe können bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Gesellschaft zum 1.1.1948 nicht zum Abzug gebracht werden, wohl aber sind sie bei der Feststellung des Wertes der Geschäftsanteile der Mitglieder zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001770.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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