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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131;Rechtssatz
Die bloße Möglichkeit, für die einem anderen vorgeschriebene Gebühr als Mitschuldner in Anspruch genommen zu werden, berechtigt nicht zur Beschwerde an den VwGH gegen einen Bescheid, mit dem die Berufung des Mitschuldners gegen den an den anderen ergangenen Gebührenbescheid abgewiesen worden ist, und zwar auch dann nicht, wenn die Begründung des Gebührenbescheides auf die Möglichkeit einer solchen Inanspruchnahme des Mitschuldners hingewiesen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001739.X01Im RIS seit
01.12.1954Zuletzt aktualisiert am
21.12.2017