RS Vwgh 1954/12/3 2836/52

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Veröffentlicht am 03.12.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14278;

Rechtssatz

Wer vom Finanzamt unter Androhung zwangsweiser Einbringung zu Unrecht verhalten wurde, die von einem anderen geschuldeten Steuern auf dessen Konto einzuzahlen, kann innerhalb der Frist des § 152 BAO vom Finanzamt Erstattung verlangen. Nach Ablauf der Frist verbleibt ihm nur allenfalls ein privatrechtlicher Ersatzanspruch (Bereicherungsanspruch) gegen den wahren Steuerschuldner.Wer vom Finanzamt unter Androhung zwangsweiser Einbringung zu Unrecht verhalten wurde, die von einem anderen geschuldeten Steuern auf dessen Konto einzuzahlen, kann innerhalb der Frist des Paragraph 152, BAO vom Finanzamt Erstattung verlangen. Nach Ablauf der Frist verbleibt ihm nur allenfalls ein privatrechtlicher Ersatzanspruch (Bereicherungsanspruch) gegen den wahren Steuerschuldner.

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E 3.12.1954, 2836/52 #2 VwSlg 1062 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952002836.X02

Im RIS seit

03.12.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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