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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Beachte
y14277;Rechtssatz
Die falsche Bezeichnung des Inhabers eines Unternehmens auf dem Steuerkonto, das beim Finanzamt für die Betriebssteuern dieses Unternehmens geführt wird, ändert nichts daran, daß Zahlungen, die auf die auf diesem Konto vorgeschriebenen Betriebssteuern geleistet und dort in Empfang verrechnet werden, den wahren Inhaber des Unternehmens von seiner Betriebssteuerschuld entlasten. Werden auf einem solchen Konto in Empfang verrechnete Betriebssteuern dem wahren Betriebsinhaber auf einem anderen Konto neuerlich vorgeschrieben, so kann er einen schriftlichen Abrechnungsbescheid verlangen und diesen nötigenfalls anfechten.
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E 3.12.1954, 2836/52 #1 VwSlg 1062 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952002836.X01Im RIS seit
03.12.1954