Index
40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
y29918;Rechtssatz
Im Falle der Beschlagnahme einer Gesamtsache iSd § 302 ABGB (zB eines Warenlagers) genügt eine die Gesamtsache umfassende Bezeichnung zur Kennzeichnung der beschlagnahmten Gegenstände (Hier Bescheid nach § 99 Abs 1 VStG ergangen).Im Falle der Beschlagnahme einer Gesamtsache iSd Paragraph 302, ABGB (zB eines Warenlagers) genügt eine die Gesamtsache umfassende Bezeichnung zur Kennzeichnung der beschlagnahmten Gegenstände (Hier Bescheid nach Paragraph 99, Absatz eins, VStG ergangen).
*
E 21.12.1954, 0717/52 #2 VwSlg 3606 A/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952000717.X02Im RIS seit
21.12.1954