RS Vwgh 1954/12/21 0717/52

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Veröffentlicht am 21.12.1954
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29918;

Rechtssatz

Im Falle der Beschlagnahme einer Gesamtsache iSd § 302 ABGB (zB eines Warenlagers) genügt eine die Gesamtsache umfassende Bezeichnung zur Kennzeichnung der beschlagnahmten Gegenstände (Hier Bescheid nach § 99 Abs 1 VStG ergangen).Im Falle der Beschlagnahme einer Gesamtsache iSd Paragraph 302, ABGB (zB eines Warenlagers) genügt eine die Gesamtsache umfassende Bezeichnung zur Kennzeichnung der beschlagnahmten Gegenstände (Hier Bescheid nach Paragraph 99, Absatz eins, VStG ergangen).

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E 21.12.1954, 0717/52 #2 VwSlg 3606 A/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952000717.X02

Im RIS seit

21.12.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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