Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13237;Rechtssatz
Wer entgegen seiner eigenen Buchführung und entgegen seinen eigenen Angaben bei der Betriebsprüfung nachträglich weitere absetzbare Aufwendungen geltend macht (hier die steuerfreie Abgabe von Getränken in Tirol), hat diese Aufwendungen glaubhaft zu machen.
*
E 5.1.1955, 2260/52 #1 VwSlg 1074 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952002260.X01Im RIS seit
05.01.1955