RS Vwgh 1955/1/12 2683/52

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Veröffentlicht am 12.01.1955
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7 Abs1;

Beachte

y10668;

Rechtssatz

Der Erbschaftsteuersatz nach Steuerklasse 1 gilt auch für Ehegatten, deren Ehe bei Fortbestand des Ehebandes von Tisch und Bett geschieden war.

*

E 12.1.1955, 2683/52 #1 VwSlg 1082 F/1955;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952002683.X01

Im RIS seit

12.01.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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