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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Bei der Ersatzvornahme zur Vollstreckung eines baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages darf keine Ausführungsart gewählt werden, derzufolge die Arbeiten über die Wiederherstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes hinausgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953002576.X03Im RIS seit
10.11.2004Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010