RS Vwgh 1955/1/17 2576/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1955
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Ersatzvornahme zur Vollstreckung eines baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages darf keine Ausführungsart gewählt werden, derzufolge die Arbeiten über die Wiederherstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes hinausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953002576.X03

Im RIS seit

10.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten