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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15442;Rechtssatz
Das Fehlen fortlaufend geführter, vollständiger und richtiger Geschäftsaufzeichnungen berechtigt die Behörde auch dann zur schätzungsweisen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wenn es auf die Unzulänglichkeit der kaufmännischen Bildung des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist.
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E 28.1.1955, 3512/53 #1 VwSlg 1099 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003512.X01Im RIS seit
28.01.1955