RS Vwgh 1955/1/28 3512/53

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Veröffentlicht am 28.01.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15442;

Rechtssatz

Das Fehlen fortlaufend geführter, vollständiger und richtiger Geschäftsaufzeichnungen berechtigt die Behörde auch dann zur schätzungsweisen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wenn es auf die Unzulänglichkeit der kaufmännischen Bildung des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist.

*

E 28.1.1955, 3512/53 #1 VwSlg 1099 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953003512.X01

Im RIS seit

28.01.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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