RS Vwgh 1955/2/11 2229/52

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Veröffentlicht am 11.02.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §255 Abs1;
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y15996;

Rechtssatz

In der Äußerung des Prüfers, es werde sich an seinen steuerlichen Feststellungen nichts ändern, ob der Steuerpflichtige nun einen Rechtsmittelverzicht erkläre oder nicht, konnte der Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer BEHAUPTETE UNZULÄSSIGE BEEINTRÄCHTIGUNG DES FREIEN WILLENS NICHT erblicken.

*

E 11.2.1955, 2229/52 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952002229.X01

Im RIS seit

11.02.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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