Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §255 Abs1;Beachte
y15995;Rechtssatz
Der Rechtsmittelverzicht vermag den Steuerpflichtigen nur dann zu verpflichten, wenn er auch den allgemeinen Erfordernissen entspricht, die - ebenso im öffentlichen wie im privaten Recht - für das Zustandekommen einer Willenserklärung verlangt werden.
*
E 22.2.1955, 2961/53 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953002961.X01Im RIS seit
22.02.1955