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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
AVG §69;Beachte
y23965;Rechtssatz
Daß ein Verwaltungsstraferkenntnis, das wegen Übertretung des DevG durch einen Ankauf von Gold ohne Genehmigung gegen den Käufer erlassen worden war, im Rechtsmittelverfahren mit der Begründung aufgehoben worden ist, daß nicht festgestellt werden könne, ob der Kauf genehmigungspflichtig war, gibt dem wegen desselben Goldverkaufes verwaltungsbehördlich bestraften Verkäufer keinen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens. *
E 23.3.1955, 203/54 #1 VwSlg 1124 F/1955
Schlagworte
Wiederaufnahme des VerfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1954000203.X01Im RIS seit
23.03.1955