RS Vwgh 1955/4/29 3185/53

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Veröffentlicht am 29.04.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12594;

Rechtssatz

Bei der rechtlichen Beurteilung eines Vertrages ist nämlich der Wortlaut, den die Vertragschließenden gewählt haben, nicht schlechthin entscheidend, maßgebend ist vielmehr der Inhalt der von ihnen beachtsichtigten Regelung ihrer Rechtsbeziehungen und, um diesen zu erfassen, müssen auch die Umstände berücksichtigt werden, die zum Abschluß des Vertrages und zur Wahl der dabei gebrachten Worte geführt haben mögen. *

E 29.4.1955, 3185/53 #1 VwSlg 1151 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953003185.X01

Im RIS seit

29.04.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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