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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12594;Rechtssatz
Bei der rechtlichen Beurteilung eines Vertrages ist nämlich der Wortlaut, den die Vertragschließenden gewählt haben, nicht schlechthin entscheidend, maßgebend ist vielmehr der Inhalt der von ihnen beachtsichtigten Regelung ihrer Rechtsbeziehungen und, um diesen zu erfassen, müssen auch die Umstände berücksichtigt werden, die zum Abschluß des Vertrages und zur Wahl der dabei gebrachten Worte geführt haben mögen. *
E 29.4.1955, 3185/53 #1 VwSlg 1151 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003185.X01Im RIS seit
29.04.1955