RS Vwgh 1955/5/11 2002/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1955
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §22;
GebG 1957 §33 TP10 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wird in einer Urkunde über die Wahl zum Vorstandsmitglied einer AG nicht mehr als diese Wahl beurkundet, insbesondere auch kein Anstellungsvertrag, so stellt dies keinen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952002002.X02

Im RIS seit

11.05.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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