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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Wird in einer Urkunde über die Wahl zum Vorstandsmitglied einer AG nicht mehr als diese Wahl beurkundet, insbesondere auch kein Anstellungsvertrag, so stellt dies keinen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952002002.X02Im RIS seit
11.05.1955