RS Vwgh 1955/5/11 2002/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1955
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §22 Abs1;
GebG 1957 §33 TP10 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Wahl zum Mitglied des Vorstandes einer Aktiengesellschaft begründet kein Dienstverhältnis, daher auch im Falle der Errichtung einer Urkunde hierüber keine Pflicht zur Entrichtung einer Dienstvertragsgebühr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952002002.X01

Im RIS seit

11.05.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten