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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §70;Rechtssatz
Tritt ein Bf im gesamten Verwaltungsverfahren als Baubewilligungswerber auf, kann die Frage der Genehmigungspflicht des Bauvorhabens vor dem VwGH nicht mehr aufgerollt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1954001160.X01Im RIS seit
25.05.2001