Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §252 Abs2;Beachte
y16051;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Steuerbescheid auf einem Feststellungsbescheid beruht, macht die Berufung gegen den Steuerbescheid nicht unzulässig; sie darf daher, wenn sie in ihrer Begründung lediglich die Entscheidung des Feststellungsbescheides bekämpft, nicht zurückgewiesen werden, sondern es ist über sie durch Abweisung zu entscheiden. *
E 13.5.1955, 0522/52 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952000522.X01Im RIS seit
13.05.1955