RS Vwgh 1955/6/3 1862/53

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Veröffentlicht am 03.06.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15444;

Rechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Eine Schätzung ist aber nicht ein Akt des Ermessens, sondern das Ergebnis von Überlegungen, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen. Ob und inwieweit ein Sicherheitszuschlag vorzunehmen ist, hängt von den Besonderheiten des Schätzungsfalles ab.

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E 3.6.1955, 1862/53 #2 VwSlg 1176 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953001862.X02

Im RIS seit

03.06.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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