Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15444;Rechtssatz
Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Eine Schätzung ist aber nicht ein Akt des Ermessens, sondern das Ergebnis von Überlegungen, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen. Ob und inwieweit ein Sicherheitszuschlag vorzunehmen ist, hängt von den Besonderheiten des Schätzungsfalles ab.
*
E 3.6.1955, 1862/53 #2 VwSlg 1176 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001862.X02Im RIS seit
03.06.1955