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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Beachte
y15443; yk15784Rechtssatz
Die Berufungsbehörde kann einen Sicherheitszuschlag, den das Finanzamt bei der Schätzung eines Gewinnes aus Gewerbebetrieb in Rechnung gestellt hat, bei Vorliegen hinreichender Gründe erhöhen.
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E 3.6.1955, 1862/53 #1 VwSlg 1176 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001862.X01Im RIS seit
03.06.1955