RS Vwgh 1955/6/3 1862/53

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Veröffentlicht am 03.06.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15443; yk15784

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde kann einen Sicherheitszuschlag, den das Finanzamt bei der Schätzung eines Gewinnes aus Gewerbebetrieb in Rechnung gestellt hat, bei Vorliegen hinreichender Gründe erhöhen.

*

E 3.6.1955, 1862/53 #1 VwSlg 1176 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953001862.X01

Im RIS seit

03.06.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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