RS Vwgh 1955/6/17 0962/53

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Veröffentlicht am 17.06.1955
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §79 Abs3;
VermStG §2;
  1. BewG 1955 § 79 heute
  2. BewG 1955 § 79 gültig ab 01.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  3. BewG 1955 § 79 gültig von 28.05.1971 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971

Beachte

y11627;

Rechtssatz

Eine auf der inländischen Liegenschaft eines Ausländers haftende Hypothekarschuld ist bei der Bemessung der beschränkten Vermögenssteuer nur dann absetzbar, wenn ihre Entstehung ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückgeht, die die Liegenschaft betreffen. Das gilt auch dann, wenn die belastete Liegenschaft dem Eigentümer iZm der nationalistischen Machtergreifung entzogen worden war und in der Folge auf Grund des Dritten Rückstellungsgesetzes zurückgestellt worden ist (Hinweis E 20.6.1952, 1140/50 VwSlg 600 F/1952).

*

E 17.6.1955, 0962/53 #1 VwSlg 1189 F/1955;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953000962.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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