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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15446;Rechtssatz
In einer Schätzung des Gewinnes unter Bedachtnahme auf die Änderungen des Betriebsvermögens, auf die Kosten des Lebensunterhaltes und auf die sonstigen Entnahmen sind grundsätzlich alle Betriebsauslagen und Rückstellungen, wie sie bei ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vertretbar sind, inbegriffen.
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E 17.6.1955, 230/52 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952000230.X02Im RIS seit
17.06.1955