RS Vwgh 1955/6/17 0230/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1955
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15446;

Rechtssatz

In einer Schätzung des Gewinnes unter Bedachtnahme auf die Änderungen des Betriebsvermögens, auf die Kosten des Lebensunterhaltes und auf die sonstigen Entnahmen sind grundsätzlich alle Betriebsauslagen und Rückstellungen, wie sie bei ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vertretbar sind, inbegriffen.

*

E 17.6.1955, 230/52 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000230.X02

Im RIS seit

17.06.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten