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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §68 Abs1;Beachte
y10821; yk11869Rechtssatz
Daß ein Sachverständiger bei der Schätzung des Wertes eines Unternehmens einen Betriebsbestehenswert in Rechnung gestellt hat, gehört nicht für den Beweis, daß die allgemeine Verkehrsauffassung einen solchen annimmt.
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E 22.6.1955, 588/53, VwSlg 1192 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953000588.X01Im RIS seit
14.01.2002