RS Vwgh 1955/6/28 2194/53

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Veröffentlicht am 28.06.1955
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs3 impl;
EStG 1939 §4 Abs4;
EStG 1953 §4 Abs4 Z9;

Rechtssatz

Erhöht die Behörde den steuerpflichtigen Gewinn, so hat sie auch die vom Steuerpflichtigen auf Grund seiner Steuererklärung gebildete Gewerberückstellung anzupassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953002194.X01

Im RIS seit

28.06.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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