RS Vwgh 1955/9/11 0521/54

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Veröffentlicht am 11.09.1955
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §303 Abs4;
ZollG 1955 §174 Abs2;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y17296;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Aufdeckung eines zu Lasten des Steuerpfichtigen unterlaufenen Fehlers wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige die Belastung durch die zu Unrecht vorgeschriebene Steuer auf andere überwälzt hat (hier der Verfügungsberechtigte auf den Warenempfänger). Die Tatsache der Überwälzung kann jedoch bei Handhabung des der Behörde zutehende Ermessens Berücksichtigung finden (Hinwei: Der hier ausgesprochene Grundgedanke, daß der Übergang der Zollschuld ohne Einfluß auf die Möglichkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber dem Verfügungsberechtigten bleibe, gilt sicherlich auch für die amtswegige Wiederaufnahme nach der BAO).

*

E 9.11.1955, 521/54 #2 VwSlg 1296 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954000521.X02

Im RIS seit

11.09.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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