Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Ob dem Empfänger einer ungebührlichen Leistung ein Verschulden trifft, ist nicht in dem Verfahren über die Berichtigung der Leistung bzw. die Feststellung der Ungebühr, sondern in dem Verfahren nach § 54 KOVG, über die Verpflichtung zum Rückersatz ungebührlich bezogener Leistungen zu prüfen.Ob dem Empfänger einer ungebührlichen Leistung ein Verschulden trifft, ist nicht in dem Verfahren über die Berichtigung der Leistung bzw. die Feststellung der Ungebühr, sondern in dem Verfahren nach Paragraph 54, KOVG, über die Verpflichtung zum Rückersatz ungebührlich bezogener Leistungen zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1955001201.X01Im RIS seit
18.11.2002