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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs4;Beachte
y16209; yk16223Rechtssatz
Die Vorschreibung von Abgaben ohne die vorherige Erlassung eines gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Feststellungsbescheides stellt einen Verfahrensmangel dar, der, wenn bei seiner Vermeidung ein anderes Ergebnis möglich wäre, zur Aufhebung des Abgabenbescheides durch den VwGH führen würde (Hinweis: Das E erging zur Zeit der Geltung der Abgabenordnung. *
E 20.9.1955, 263/53 #1 VWSlg 1233 F/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953000263.X01Im RIS seit
20.09.1955