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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litd;Beachte
y12758;Rechtssatz
Die Stimmeneinhelligkeit, mit der ein Beschluß der Berufungskommission gefaßt worden ist, schließt es nicht aus, daß dieser Beschluß dann, wenn ein nach § 40 AbgRG ausgeschlossener Beamter der Finanzverwaltung mitgestimmt hat, vom Verwaltungsgerichtshof auf Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben ist.Die Stimmeneinhelligkeit, mit der ein Beschluß der Berufungskommission gefaßt worden ist, schließt es nicht aus, daß dieser Beschluß dann, wenn ein nach Paragraph 40, AbgRG ausgeschlossener Beamter der Finanzverwaltung mitgestimmt hat, vom Verwaltungsgerichtshof auf Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben ist.
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E 26.9.1955, 0791/53 #1 VwSlg 1243 F/1955;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953000791.X01Im RIS seit
26.09.1955