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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12697;Rechtssatz
Ein Wirtschaftsgut ist steuerlich dem (zivilrechtlichen) Eigentümer zuzurechnen, wenn nicht das Gesetz (taxative Aufzählung) eine andere Zurechnung vorsieht (Anmerkung: Im Beschwerdefall wurde ausgesprochen, daß die zeitweilige Beschlagnahme einer Liegenschaft durch eine Besatzungsmacht nicht die Zurechnung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer hinderte.
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E 5.10.1955, 0984/53 #1 VwSlg 1254 F/1955;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953000984.X01Im RIS seit
05.02.2001