RS Vwgh 1955/10/5 0984/53

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Veröffentlicht am 05.10.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12697;

Rechtssatz

Ein Wirtschaftsgut ist steuerlich dem (zivilrechtlichen) Eigentümer zuzurechnen, wenn nicht das Gesetz (taxative Aufzählung) eine andere Zurechnung vorsieht (Anmerkung: Im Beschwerdefall wurde ausgesprochen, daß die zeitweilige Beschlagnahme einer Liegenschaft durch eine Besatzungsmacht nicht die Zurechnung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer hinderte.

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E 5.10.1955, 0984/53 #1 VwSlg 1254 F/1955;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953000984.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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