RS Vwgh 1955/10/12 1033/53

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Veröffentlicht am 12.10.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Eine Abweichung vom ausgewiesenen steuerpflichtigen Ergebnis einer nicht als ordnungswidrig verworfenen Buchführung um weniger als 3 Prozent kann eine Schätzung der Bemessungsgrundlage nicht rechtfertigen (Hinweis E 15.4.1953, 1448/52, VwSlg 744 F/1953).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953001033.X02

Im RIS seit

12.10.1955

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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