Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2731/53Rechtssatz
Im Verhältnis des Landesinvalidenamtes als erster Instanz zu der bei ihr errichteten Schiedskommission als zweiter Instanz ist § 38 AVG nicht anwendbar.Im Verhältnis des Landesinvalidenamtes als erster Instanz zu der bei ihr errichteten Schiedskommission als zweiter Instanz ist Paragraph 38, AVG nicht anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001462.X01Im RIS seit
11.05.2016Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016