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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15447;Rechtssatz
Wenn die Behörde den Nachweis über die Herkunft neu hervorgekommenen Vermögens mit Recht als nicht erbracht ansehen muß, ist sie nicht zur Nachprüfung verpflichtet, aus welchen Quellen sonst das neu hervorgekommene Vermögen stammen könnte. *
E 14.10.1955, 572/53 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953000572.X01Im RIS seit
14.10.1955