RS Vwgh 1955/10/14 0572/53

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Veröffentlicht am 14.10.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15447;

Rechtssatz

Wenn die Behörde den Nachweis über die Herkunft neu hervorgekommenen Vermögens mit Recht als nicht erbracht ansehen muß, ist sie nicht zur Nachprüfung verpflichtet, aus welchen Quellen sonst das neu hervorgekommene Vermögen stammen könnte. *

E 14.10.1955, 572/53 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953000572.X01

Im RIS seit

14.10.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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