RS Vwgh 1955/10/19 1184/53

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Veröffentlicht am 19.10.1955
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15448;

Rechtssatz

Die nur allgemein erhobene Einwendung, es sei die Annahme von Durchschnittsätzen an sich eine Quelle von Fehlern, kann nicht durchdringen, weil bei jeder Schätzung Unsicherheitsfaktoren in Kauf genommen werden müssen.

*

E 19.10.1955, 1184/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953001184.X01

Im RIS seit

19.10.1955
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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