Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15448;Rechtssatz
Die nur allgemein erhobene Einwendung, es sei die Annahme von Durchschnittsätzen an sich eine Quelle von Fehlern, kann nicht durchdringen, weil bei jeder Schätzung Unsicherheitsfaktoren in Kauf genommen werden müssen.
*
E 19.10.1955, 1184/53
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001184.X01Im RIS seit
19.10.1955