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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Es besteht keine Rechtsvermutung für den ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis, wenn eine andere Ursache der Gesundheitsschädigung nicht nachzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003103.X03Im RIS seit
18.10.2002